Tischler Dario Habel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tischlerarbeiten
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Dario Habel, 6401 Inzing, und seinen Kunden – sowohl Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG als auch Unternehmern im Sinne des § 1 UGB – abgeschlossen werden. . Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Der Plan sowie sämtliche vom Auftragnehmer erarbeiteten Entwürfe,
Konzepte, Zeichnungen, Maße und Ideen bleiben – unabhängig vom Medium –
geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne ausdrückliche,
schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise vervielfältigt,
weitergegeben, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede
unerlaubte Nutzung, insbesondere für eigene Zwecke oder zur Weitergabe an
Mitbewerber, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar und kann
zivilrechtlich sowie strafrechtlich verfolgt werden.
1.3 Ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
besteht nicht, da ausschließlich individuelle Maßanfertigungen angeboten
werden und keine Fernabsatzverträge abgeschlossen werden.
2. Leistungen
2.1 Der Betrieb bietet sämtliche Leistungen im Rahmen des
Tischlergewerbes an, insbesondere:
– Planung, Beratung und Verkauf von Standardwaren und Maßanfertigungen
– Herstellung und Montage von Einbaumöbeln, Küchen, Küchengeräten sowie
verwandten Produkten
– Bodenlegearbeiten (z. B. Parkett, Laminat, Vinyl)
– Lieferung und fachgerechter Einbau von Innentüren und Zargen
– Anpassungsarbeiten und individuelle Innenausbauten
2.2 Fallweise werden auch Reparaturen, Renovierungen und kleine
Umbauten durchgeführt, insbesondere im Bereich Küchenmodernisierung
oder Möbelanpassung.
3. Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes / Kostenvoranschläge /
Allgemeines zum Vertragsabschluss
3.1 Mündliche Mitteilungen des Auftragnehmers – auch auf Anfrage des
Kunden – sind freibleibend, insbesondere auch Angaben zu Preisen,
Terminen oder technischen Details.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche
Vereinbarung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.Eine Anzahlung nach Erhalt eines Angebots gilt – sofern keine weiteren Absprachen bestehen – als Annahme desselben und damit als Vertragsabschluss.. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gilt ein Vertrag auch dann als zustande gekommen, wenn der Kunde ein schriftliches
Angebot unterschrieben zurücksendet oder ausdrücklich zustimmt. Weicht
die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung ab, gilt diese bei
Unternehmerkunden als verbindlich – bei Verbrauchern nur, wenn
ausdrücklich zugestimmt wurde.
3.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben. Werden sie schriftlich und auf Basis individueller
Planungen erstellt, sind sie nach Absprache entgeltlich – bei
Auftragserteilung wird dieses Entgelt mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die
Bindungsfrist eines Kostenvoranschlags beträgt 14 Tage ab
Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist. Planungen
können kostenpflichtig sein und sind Teil eines kostenpflichtigen
Kostenvoranschlags. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Aufwand
und wird individuell festgelegt; bei Küchenplanungen kann dieser Betrag bis
zu 300 Euro betragen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive
gesetzlicher Umsatzsteuer. Montageleistungen werden grundsätzlich
separat ausgewiesen oder sind direkt bei den jeweiligen Positionen im
Angebot angeführt. Sonderleistungen oder Mehraufwand werden zusätzlich
nach Aufwand berechnet.
4.2 Preisänderungen aufgrund plötzlich stark steigender Materialkosten
sind vorbehalten.
4.3 Zahlungsplan:
– Bei Auftragsvolumen über 10.000 €:
– Anzahlung: 40 % bei Auftragsbestätigung
– Teilzahlung: 30 % bei Lieferung/ vor Montagebeginn
– Schlusszahlung: 30 % binnen 7 Tagen nach Abnahme
– Bei Auftragsvolumen unter 10.000 €:
– Anzahlung: 40 % bei Auftragsbestätigung
– Restzahlung: 60 % binnen 7 Tagen nach Fertigstellung
4.4 Individuelle Liefer- und Zahlungsbedingungen sind dem
jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen und
haben im Zweifel Vorrang vor diesen AGB.
4.5 Die Zahlungen sind ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu
leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen laut §1333 ABGB
verrechnet.
5. Lieferung und Montage
5.1 Die Lieferung erfolgt durch den Auftragnehmer selbst an die vereinbarte
Adresse. Selbstabholung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, kann jedoch
nach vorheriger Absprache für kleinere Möbelstücke oder Geräte im
Einzelfall ermöglicht werden.
5.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montagestelle zugänglich und
vorbereitet ist. Montagetermine sind verbindlich einzuhalten.
5.3 Bei vom Kunden verursachten Verzögerungen kann sich die Ausführung
erheblich verschieben, da spätere Ausweichtermine abhängig von der
weiteren Auslastung des Betriebs sind. Zusätzliche Aufwände (z. B. wegen
unzugänglicher Bereiche) werden gesondert verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder
sonstige Überlassung an Dritte bis zur vollständigen Bezahlung zu
unterlassen.
7. Gewährleistung und Holz als Naturprodukt
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2 Holz ist ein lebendiges, natürliches Material – jedes Stück ist ein Unikat.
Natürliche Eigenschaften wie Äste, Maserungen, unterschiedliche
Holzfarben oder feine Risse gehören zur Charakteristik des Materials und
stellen keinen Mangel dar. Auch Farbunterschiede zwischen einzelnen
Brettern sind möglich und typisch.
7.3 Die Schwundmaße bei Massivholz sind zu berücksichtigen. Bei nicht
geeigneter Raumfeuchtigkeit, die normalerweise bei ca. 50 % liegen sollte,
sowie bei starken Temperaturschwankungen kann sich das Holz verziehen,
reißen, quellen oder schwinden. Diese Reaktionen sind materialbedingt und
stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern die Raumverhältnisse,
insbesondere eine konstante Temperatur und Luftfeuchtigkeit, vom Kunden
nicht eingehalten wurden. 7.4 Das Reißen oder Ablösen von Silikon- und Acrylfugen stellt keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar, sofern diese Veränderungen auf bauphysikalische Einwirkungen zurückzuführen sind. Insbesondere bei Neubauten oder umfangreichen Umbauarbeiten kann es aufgrund von Setzungen, Trocknungsprozessen, Feuchtigkeitsschwankungen oder natürlichen Bewegungen des Bauwerks zu Rissen oder Ablösungen kommen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
8. Besondere Bedingungen für Montage- und Einbauleistungen
8.1 Soweit vertraglich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer auch die
Montage und den Einbau gelieferter Produkte. Der Kunde hat dafür zu
sorgen, dass die Montagestelle frei zugänglich und für die Arbeiten
vorbereitet ist. Stromanschlüsse, Lichtquellen sowie notwendige statische
Voraussetzungen (tragfähige Wände, geeignete Untergründe etc.) sind
bereitzustellen.
8.2 Verzögern sich die Arbeiten aufgrund unzureichender Vorbereitung
durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte, so behält sich
der Auftragnehmer vor, entstehende Zusatzkosten (z. B. für Anfahrt,
Wartezeiten, erneute Termine) gesondert zu verrechnen.
8.3 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug
unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die
durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom
Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet.
Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des
Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände
behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden
Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
8.4 Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-, Schmiede-,
Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener
Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Auftragnehmer ist
nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang
hinausgehen, auszuführen. Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum
vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertiggestellt sein, dass
der Auftragnehmer umgehend mit der Montage beginnen kann, ist er
berechtigt, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten beim
Kunden einzufordern.
8.5 Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der Kunde
dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen
geeignet sind, widrigenfalls entfällt die Haftung des Auftragnehmers für sich
daraus ergebende Schäden vollständig.
8.6 Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u. ä.,
eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom
Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis
eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und
Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
8.7 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu
bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung
bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie
Vertragserfüllung.
8.8 Die Übergabe der Baustelle erfolgt im Zustand der sogenannten
Besenreinheit. Eine darüberhinausgehende Reinigung, insbesondere die
Herstellung eines staubfreien Zustands, ist nicht geschuldet. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für durch die Arbeiten
entstehenden Staub oder Verschmutzungen, soweit diese im Rahmen
üblicher Montage- und Bauarbeiten entstehen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers
Reinigungsunternehmen oder sonstige Dritte zu beauftragen und die daraus
resultierenden Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Für
leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit rechtlich zulässig –
ausgeschlossen. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht
vorhersehbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
9.2 Stellt der Kunde Pläne oder Maßangaben bereit, haftet er für deren
Richtigkeit. Werden diese im Rahmen der Ausführung als fehlerhaft erkannt,
wird der Kunde informiert. Die bis dahin entstandenen Kosten sind in jedem
Fall zu tragen.
10. Fotorechte
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Fertigstellung der Arbeiten
Fotos der ausgeführten Leistungen zu machen und diese anonymisiert für
Referenzzwecke (z. B. Website, Social Media, Printprodukte) zu verwenden.
10.2 Es werden keine personenbezogenen Daten genannt oder die Identität
der Kunden offengelegt.
11. Besondere rechtliche Hinweise zu Montage-/Einbauleistungen
11.1 Schuldet der Auftragnehmer nach dem Inhalt des Vertrages neben der
Warenlieferung auch Herstellung, Montage oder Einbau der Ware sowie
vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufmaß), so gelten folgende zusätzliche
Bestimmungen:
11.2 Der Auftragnehmer kann die Leistungen selbst oder durch geeignetes,
von ihm gewähltes Personal oder Subunternehmer erbringen. Ein Anspruch
des Kunden auf bestimmte Personen besteht nicht.
11.3 Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen vollständig und
wahrheitsgemäß zur Verfügung, sofern dies nicht ausdrücklich in den
Aufgabenbereich des Auftragnehmers fällt.
11.4 Der Auftragnehmer kontaktiert den Kunden nach Vertragsabschluss
zwecks Terminvereinbarung. Der Kunde garantiert den Zugang zur
Montagestelle zum vereinbarten Zeitpunkt.
11.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der
Ware geht erst mit Übergabe nach Beendigung der Montage auf den Kunden
über.
12. Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
12.1 Ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht nicht, wenn:
– ausschließlich maßgefertigte Produkte Vertragsinhalt sind (§ 18 Abs. 1 Z 3
FAGG),
– kein Fernabsatzvertrag vorliegt,
– der Vertragsabschluss nach persönlicher Besichtigung, Beratung oder
Planung erfolgte.
12.2 Falls doch ein Fernabsatzvertrag vorliegt und kein Ausschlussgrund
gemäß § 18 FAGG besteht:
– Erhält der Kunde eine Rücktrittsbelehrung gemäß § 4 FAGG in Textform.
– Zudem ein Widerrufsformular.
– Der Rücktritt kann binnen 14 Tagen schriftlich erklärt werden.
12.3 Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor
Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung, so ist bei Rücktritt ein anteiliger
Betrag zu zahlen (§ 16 FAGG).
13. Pflegehinweise und Verantwortung des Kunden
13.1 Holz ist ein natürlicher, lebendiger Werkstoff. Jedes Stück ist ein Unikat
und reagiert auf Umwelteinflüsse wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und
Licht. Damit Möbel und Einbauten dauerhaft funktionstüchtig und optisch
hochwertig bleiben, sind folgende Hinweise zu beachten:
Raumklima
13.2 Für alle Holzprodukte – insbesondere Massivholzmöbel, Fronten,
Arbeitsplatten und Einbauten – ist ein stabiles Raumklima mit ca. 50 %
Luftfeuchtigkeit und einer Temperatur zwischen 18 °C und 22 °C ideal.
13.3 Starke Schwankungen (z. B. trockene Heizungsluft, hohe
Luftfeuchtigkeit oder mangelnde Lüftung) können zu Verformungen, Rissen,
Fugenbildung sowie Quellen und Schwinden führen. Diese materialtypischen
Eigenschaften stellen keinen Mangel oder Reklamationsgrund dar.
Pflege und Wartung
13.4 Beschläge (z. B. Scharniere, Auszüge) sind regelmäßig auf festen Sitz zu
prüfen und bei Bedarf nachzujustieren.
13.5 Laufende oder bewegliche Teile können – je nach Nutzung – etwa einmal
jährlich leicht geölt oder gefettet werden.
13.6 Abdichtungsfugen, etwa bei Arbeitsplatten oder Wandanschlüssen, sind
regelmäßig zu kontrollieren.
13.7 Oberflächen (insbesondere geölte Massivholzfronten) sollten je nach
Beanspruchung mit geeigneten Pflegeprodukten nachbehandelt werden.
Belüftung und Feuchtigkeitsvermeidung
13.8 Räume mit neuen Holzprodukten sind regelmäßig zu lüften – ideal ist
mehrmaliges kurzes Stoßlüften pro Tag.
13.9 In Küchen, Badezimmern und anderen feuchtigkeitsintensiven Räumen
ist auf ausreichende Belüftung (z. B. Dunstabzug, Fensterlüftung) zu achten.
13.10 Nasse oder feuchte Gegenstände dürfen nicht dauerhaft auf
Holzoberflächen abgelegt werden.
Haftungsausschluss
13.11 Die Einhaltung dieser Pflegehinweise liegt im Verantwortungsbereich
des Kunden.
13.12 Bei Nichtbeachtung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für
daraus resultierende Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen. Eine
Gewährleistung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
14. Mitwirkungspflicht
14.1 Der Kunde (Auftraggeber) ist verpflichtet, sämtliche zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungen
rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu zählen
insbesondere die Einholung aller notwendigen Genehmigungen,
behördlichen Zustimmungen oder Freigaben sowie die Schaffung aller
baulichen und technischen Voraussetzungen.
14.2 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montagestelle zum
vereinbarten Liefer- bzw. Montagetermin frei zugänglich, geräumt, gereinigt
und technisch vorbereitet ist. Stromanschlüsse, Licht und – falls erforderlich
– Heizung sind funktionsfähig bereitzustellen.
14.3 Die vom Auftragnehmer angekündigten Liefer- und Montagetermine
sind verbindlich einzuhalten. Wird der vereinbarte Termin vom Kunden
nicht eingehalten oder sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht
gegeben (z. B. durch nicht abgeschlossene Vorarbeiten anderer Gewerke),
kann sich die Ausführung erheblich verzögern. Neue Termine werden nach
Maßgabe der betrieblichen Auslastung vergeben. Ein Anspruch auf einen
zeitnahen Ersatztermin besteht nicht.
14.4 Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung des Kunden oder
Dritter (z. B. Elektriker, Installateure, Maler) berechtigen den
Auftragnehmer, entstandene Zusatzkosten (z. B. Anfahrten, Wartezeiten,
wiederholte Montageversuche) gesondert in Rechnung zu stellen.
14.5 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug
unmittelbar an das Gebäude zufahren und entladen kann. Mehrkosten durch
zusätzliche Wege, Stockwerke ohne Lift, unpassierbare Zugänge oder
sonstige Erschwernisse trägt der Kunde.
14.6 Eventuell zusätzlich erforderliche Arbeiten anderer Gewerke (z. B.
Maurer-, Elektriker-, Malerarbeiten) sind vom Kunden rechtzeitig und auf
eigene Kosten zu beauftragen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt,
Leistungen auszuführen, die über seinen gewerblichen Umfang hinausgehen.
14.7 Bei Befestigungen an Wand- oder Deckenflächen hat der Kunde
sicherzustellen, dass die Untergründe tragfähig und für Bohr- oder
Schraubverbindungen geeignet sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für
Schäden, die auf ungeeignete Untergründe oder nicht sichtbare Installationen
(z. B. Leitungen, Rohre) zurückzuführen sind.
14.8 Nach Fertigstellung der Lieferung oder Montage ist der Kunde – oder
eine von ihm beauftragte Person – verpflichtet, die ordnungsgemäße
Leistungserbringung durch Unterzeichnung des Arbeitsblattes zu bestätigen.
Bei Unternehmerkunden gilt die Unterschrift als Bestätigung der
mängelfreien Leistung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt: Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, ist – abhängig vom Streitwert – das Bezirksgericht Telfs (bis einschließlich 15.000 EUR) bzw. das Landesgericht Innsbruck (über 15.000 EUR) ausschließlich zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.